18.01.2021

Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden

Wenn Sie den Arbeitsvertrag für Ihre Mitarbeitenden schlank halten, minimieren Sie Ihren administrativen Aufwand. Die Voraussetzung dafür entsteht, indem Sie die detaillierte Regelung der Arbeitsbeziehung in einem Personalreglement festhalten. Überdies ist damit die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden gewährleistet.

Ein Personalreglement fasst die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden einheitlich und verbindlich zusammen. Damit kann sich der eigentliche Arbeitsvertrag auf die grundlegendsten Aspekte beschränken. Die Bestimmungen aus dem Personalreglement müssen nicht in jedem Arbeitsvertrag auf die einzelne Person angepasst werden. Das vermindert den administrativen Aufwand für Sie als Arbeitgeber. Die Mitarbeitenden auf der anderen Seite können sicher sein, dass die Anstellungsbedingungen fair und transparent sind und alle Angestellten gleichbehandelt werden. Zudem ist das Personalreglement auch ein Ausdruck der Unternehmenskultur. Die Überlegungen hierzu geben dem Unternehmer die Gelegenheit, sich grundsätzlich damit auseinanderzusetzen und die angestrebte Firmenkultur darin zu verankern. Gleichzeitig sollte das Personalreglement allerdings auch nicht ausufern – damit es lange gültig ist und nicht ständig überarbeitet werden muss.

Sorgfalts- und Treuepflicht
Obwohl bereits gesetzlich geregelt, wird in Personalreglementen oft auf die Sorgfalts- und Treuepflicht verwiesen. In diesem Zusammenhang ist meist auch ein Hinweis auf das Berufsgeheimnis zu finden. Auch Unterschriftenregelungen finden hier ihren Platz.

Verhaltensprinzipien und Werte
Die Unternehmenskultur kann im Personalreglement ihren Ausdruck finden, indem definiert wird, was von den Mitarbeitenden erwartet wird – zum Beispiel im Verhalten untereinander und mit Kunden oder in Bezug auf die Kleidung am Arbeitsplatz. Hier finden auch Wertvorstellungen des Unternehmens ihren Platz, etwa der Umgang mit Mobbing oder sexueller Belästigung oder die Handhabung des Vorschlagswesens. Auch Datenschutz und die private Nutzung von Telefon, E-Mail, Internet oder Social Media können hier definiert werden.

Arbeitszeit regeln
Grundlegender Bestandteil des Personalreglements ist das Arbeitszeitmodell des Unternehmens. Also beispielsweise die gleitende Arbeitszeit mit definierten Blockzeiten, Regelungen zum Homeoffice und die im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit. Hier finden sich auch Regelungen zur Zeiterfassung, zu Überstunden und Überzeiten oder zum Umgang mit einem Nebenerwerb.

Lohn und weitere Leistungen
Unter diesem Punkt wird geregelt, wann der Lohn ausbezahlt wird, welche Abzüge der Arbeitgeber vornimmt, wie die Lohnfortzahlung festgelegt ist und welche zusätzlichen Leistungen (Bonus, Kinderzulage u.a.) dem Mitarbeitenden gewährt werden. Auch die Spesenvergütung ist ein Thema, das an dieser Stelle seinen Platz findet.

Ferien, Abwesenheiten
Fragen rund um Ferien sind ein wichtiger Teil des Personalreglements, also die Höhe des Ferienanspruchs oder Regelungen betreffend einen Betriebsurlaub. Auch sonstige Abwesenheiten werden hier geregelt: Krankheit und Unfall, Feiertage, zusätzliche bezahlte Freitage bei Umzug, Heirat usw.

Aus- und Weiterbildung
In vielen Branchen muss man sich ständig weiterbilden, um beruflich am Ball zu bleiben. Ob die Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt wird und wie weitere Aspekte dazu geregelt sind, kann ebenfalls im Personalreglement aufgenommen werden.

Kündigung
Obwohl Kündigungsfristen und weitere Fragen zur Kündigung im Gesetz stehen, finden sich Kündigungsmodalitäten oftmals in einem Personalreglement wieder. Unter anderem werden für Fachund Führungskräfte häufig längere Kündigungsfristen vereinbart. Auch andere Themen wie beispielsweise die Freistellung nach erfolgter Kündigung werden hier festgelegt.

Tipp
Damit ein Personalreglement gilt, muss es im Arbeitsvertrag ausdrücklich eingeschlossen und für den Mitarbeitenden zugänglich sein. Das Personalreglement ist damit Teil des Arbeitsvertrags und darf nicht beliebig angepasst werden; hierfür ist die schriftliche Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters nötig. Da für ein Personalreglement grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt, kann der Inhalt frei geregelt werden; zwingende gesetzliche Bestimmungen müssen jedoch beachtet werden.

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