13.10.2026
Neues Transparenzregister: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt das neue Transparenzgesetz (TJPG). Viele Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen in einem neuen Register melden.

Am 1. Oktober 2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft getreten. Es schafft ein neues, nicht öffentliches Transparenzregister des Bundes. Darin werden die wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften erfasst.
Wer ist betroffen?
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften und Kommanditaktiengesellschaften
- Weitere im Gesetz genannte Rechtsträger, z. B. SICAV und SICAF
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?
Wirtschaftlich berechtigt ist immer eine natürliche Person, die die Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Das ist insbesondere der Fall bei mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen, oder bei Kontrolle auf andere Weise, etwa durch das Recht, die Mehrheit des Verwaltungsrats zu bestellen oder abzuberufen. Beteiligungsketten sind bis zur obersten natürlichen Person zu verfolgen. Lässt sich keine solche Person ermitteln, wird das oberste Mitglied des leitenden Organs gemeldet.
Welche Fristen gelten?
- Neugründungen ab 1. Oktober 2026: innert eines Monats nach dem Eintrag im Handelsregister.
- Bestehende Gesellschaften: Übergangsfristen von drei Monaten bis zwei Jahren, je nach Rechtsform und Revisionspflicht.
- Ändern sich bei einer bestehenden Gesellschaft nach dem 1. Oktober 2026 die Angaben, verkürzt sich die Frist auf einen Monat nach der Änderung.
- Spätere Änderungen, etwa bei Name, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Art und Umfang der Kontrolle: innert eines Monats, nachdem die Gesellschaft davon Kenntnis erhalten hat.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Ist das Aktienbuch bzw. das Anteilbuch aktuell?
- Sind die Eigentums- und Kontrollverhältnisse dokumentiert?
- Sind die wirtschaftlich berechtigten Personen identifiziert und die Nachweise vorhanden?
- Wer meldet künftig über EasyGov, und wer überwacht Änderungen?
Wir empfehlen, klare Abläufe und Zuständigkeiten festzulegen und die Angaben regelmässig zu überprüfen. Die Meldungen können Sie selbst erledigen oder einem Dienstleister übertragen. Die Verantwortung bleibt aber beim Verwaltungsrat bzw. bei der Geschäftsführung.
Wir unterstützen Sie
Gerne übernehmen wir die Abklärungen und Meldungen für Sie. Auf unserer Informationsseite finden Sie alle Details und können uns direkt mitteilen, wie Sie vorgehen möchten.
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Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.
Wir verschmelzen unsere Dienstleistungen mit professionellen IT-Systemen.