Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat basierend auf dem Covid-19-Gesetz das Härtefallprogramm 2 verabschiedet. Unternehmen, die wirtschaftlich besonders von Covid-19 betroffen waren, können zwischen dem 1. und 30. April 2022 einen Härtefallantrag einreichen.
Das revidierte Datenschutzgesetz wurde am 25. September 2020 im Parlament verabschiedet. Es tritt zwar frühestens 2022 in Kraft, gewisse Vorbereitungen lohnen sich aber jetzt schon.
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